Allgemeine Geschäftsbedingungen für www.giromatch.com

Für die auf www.giromatch.com (nachfolgend „Plattform“) angebotenen Dienste der GIROMATCH GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach deutschem Recht, Ludwigstraße 33, 60327 Frankfurt am Main, eingetragen im Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 99869, vertreten durch die Geschäftsführer: Daniel Conradt und Sascha Wolf (nachfolgend „GIROMATCH“) und damit korrespondierende Inhalte im Newsletter oder in sozialen Medien von GIROMATCH gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Der Einfachheit halber wird die männliche Sprachform gewählt. Damit sind Männer und Frauen gleichermaßen gemeint. Dies bedeutet keine Benachteiligung.

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand, Sprache

  •  Für jegliche Art der Nutzung dieser Plattform und aller zu dieser Domain (www.giromatch.com) gehörenden Subdomains sowie für alle von GIROMATCH erbrachten Dienste und alle Geschäftsbeziehungen zwischen GIROMATCH und den Nutzern der Plattform (nachfolgend „Nutzer“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“), soweit diese nicht im Einzelfall durch zwingendes abweichendes Recht oder eine andere ausdrückliche Regelung zwischen den Nutzern und GIROMATCH ergänzt oder ersetzt werden. Alle von den AGB der GIROMATCH abweichenden Vertragsbedingungen von Nutzern gelten nicht.
  • Soweit GIROMATCH Produkte oder Dienstleistungen Dritter bewirbt, vergleicht und darstellt (z.B. in Erfahrungsberichten), gelten die AGB von GIROMATCH nur für das damit einhergehende Dienste-Angebot von GIROMATCH auf der Plattform. Die Verträge über die Inanspruchnahme der beworbenen, verglichenen oder dargestellten Produkte und Dienstleistungen kommen mit dem jeweiligen Anbieter zustande. Zwischen ausgewählten Anbietern und GIROMATCH besteht eine vertragliche Verbindung (nachfolgend: „Kooperationspartner“).
  • Jegliche Kommunikation von GIROMATCH mit Nutzern erfolgt in deutscher oder englischer Sprache. Unsere AGB stehen in deutscher und englischer Sprache (Vertragssprache) zur Verfügung. Bei Unklarheiten zwischen der deutschen und englischen Fassung der AGB sind Begriffe aber so zu verstehen, dass sie das deutsche Pendant meinen und nach deutschem Recht auszulegen sind.

§ 2 Dienste-Angebot von GIROMATCH auf der Plattform  

  • GIROMATCH stellt den Nutzern durch die Plattform eine Infrastruktur zur Verfügung. Sie soll es den Nutzern ermöglichen, sich selbstständig über geeignete Zahlungskarten, Konten und Kredite  zu informieren. Zu diesem Zweck macht GIROMATCH Produktvergleiche und -tests sowie Erfahrungsberichte auf der Plattform für die Nutzer zugänglich und verlinkt die Webseiten der zugehörigen Anbieter. Hierdurch vereinfacht GIROMATCH das Auffinden passender Angebote sowie der zugehörigen Anbieter. In diesem Zusammenhang arbeitet GIROMATCH auch mit ausgewählten Kooperationspartnern zusammen, insbesondere in Form des Affiliate-Marketings. Gesonderte Bestimmungen hierzu finden sich unter Punkt II.  
  • Entscheidet sich der Nutzer dazu, eine unverbindliche Kreditanfrage zu stellen, eine der verglichenen Karten zu beantragen oder ein beworbenes Konto zu eröffnen, und handelt es sich bei dem entsprechenden Anbieter um einen bestimmten Kooperationspartner von GIROMATCH, erleichtert GIROMATCH den Vertragsschluss zwischen dem Nutzer und dem Kooperationspartner, indem GIROMATCH über eine Eingabemaske auf der Plattform Daten des Nutzers erhebt und im Fall einer positiven Vorprüfung über eine Schnittstelle an den entsprechenden Kooperationspartner übermittelt. Gesonderte Bestimmungen hierzu finden sich unter Punkt III.
  • Bei Erstellen einer Anfrage wird dem Nutzer ein Passwort zugewiesen, mit dem er auf sein Nutzerkonto zugreifen und die Anfage zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren oder erneut stellen kann. Der Nutzer sollte das Passwort bei der ersten Nutzung der Plattform ändern.
  • Im Rahmen des sozialen Engagements von GIROMATCH, bietet GIROMATCH auf der Plattform in wiederkehrenden Abständen Stipendien an. Gesonderte Bestimmungen hierzu finden sich unter Punkt. IV.
  • GIROMATCH erbringt keine Beratungs- oder Zahlungsverkehrsdienstleitungen. Jegliche Informationen über Produkte oder Dienstleistungen (z.B. Kreditangebote) oder sonstige Informationen durch GIROMATCH dienen ausschließlich der Erleichterung einer selbständigen Entscheidungsfindung des Nutzers.

§ 3 Abgrenzung zu den Verträgen mit Drittanbietern

  • GIROMATCH ist keine Bank (vgl. § 1 Kreditwesengesetz).
  • Kredite werden nicht von GIROMATCH vergeben, sondern immer durch eine Bank oder einem sonstigen Kreditgeber (nachfolgend gesammelt „Kreditgeber“). Im Falle einer Kreditgewährung kommt ein Kreditvertrag ausschließlich zwischen Nutzer und dem Kreditgeber zustande.
  • Zahlungskarten und Konten werden ebenfalls nicht von GIROMATCH vergeben, sondern immer durch eine Bank oder ein Kreditkarteninstitut. Im Falle der Vergabe einer Zahlungskarte bzw. eines Kontos kommt ein Vertrag über die Zahlungskarte bzw. das Konto ausschließlich zwischen Nutzer und der Bank bzw. dem Kreditkarteninstitut zustande.
  • Im Rahmen eines Vertragsverhältnisses nach den Absätzen 2 und 3 dieser  Bestimmung oder bei anderen zusätzlichen Vertragsverhältnissen gelten jeweils die Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bank, des Kreditgebers, Kreditkarteninstituts  oder eines anderen den Vertrag abschließenden Vertragspartners.

§ 4 Nutzungsberechtigung

Zur Nutzung der Dienste ist nur berechtigt, wer mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat, unbeschränkt geschäftsfähig ist und für eigene Rechnung handelt.

§ 5  Kosten/Provision

  • GIROMATCH stellt den Nutzern sein Dienste-Angebot nach § 2 kostenfrei zur Verfügung.
  • GIROMATCH erhält ausschließlich im Fall eines erfolgreichen Abschlusses eines Vertrages zwischen dem Nutzer und einem Kooperationspartner über die auf der Plattform beworbenen, verglichenen oder dargestellten Produkte oder Leistung dieses Kooperationspartners sowie im Fall einer erfolgreichen Registrierung des Nutzers auf der Webseite eines Kooperationspartners eine Provision von dem betreffenden Kooperationspartner.

§ 6 Verantwortlichkeit des Nutzers

  • Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Wahrheitsgemäßheit sämtlicher vom Nutzer in Eingabemasken der Plattform eingegebenen oder sonst an GIROMATCH übermittelten Daten ist ausschließlich der Nutzer selbst verantwortlich. Wenn der Nutzer falsche, unwahre oder unzureichende Angaben macht, ist GIROMATCH berechtigt, die Anfrage des Nutzers unbearbeitet zu lassen.
  • Der Nutzer ist verpflichtet, das Passwort seines Nutzerkontos geheim zu halten und unverzüglich zu ändern, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte vom Passwort Kenntnis erlangt haben oder erlangt haben können.
  • Für den Fall der vorsätzlichen Übermittlung von falschen oder unwahren persönlichen Daten durch den Nutzer behält sich GIROMATCH vor, ihn von der Inanspruchnahme des Dienste-Angebots auszuschließen und Ersatz für dadurch eingetretene Schäden zu verlangen.

§ 7 Haftung von GIROMATCH

  • GIROMATCH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von GIROMATCH, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von GIROMATCH beruhen, unbeschränkt.
  • Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen, von GIROMATCH zu vertretenden Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen, haftet GIROMATCH nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des mit GIROMATCH bestehenden Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  • Im Übrigen haftet GIROMATCH nur im Falle von Arglist, bei Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung.

II. Gesonderte Bestimmungen für die auf der Plattform, im Newsletter und in sozialen Medien zugänglichen Informationen und Links

Für die auf der Plattform, im Newsletter oder in sozialen Medien zugänglichen Informationen und Links zu Produkten oder Dienstleistungen von Kooperationspartnern oder sonstigen Anbietern gelten zudem die nachfolgenden Bestimmungen:

§ 8 Zugänglichmachung von Informationen und Links, Werbung

  • GIROMATCH macht den Nutzern auf der Plattform unterschiedliche Informationen zugänglich. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend:
  • Darstellung von Krediten, Zahlungs- und Kreditkarten sowie Konten im Vergleich
  • Offenlegung von Erfahrungsberichten und Bewertungen (Reviews) zu Krediten, Zahlungs- und Kreditkarten sowie Konten
  • Zurverfügungstellung von sonstigen kredit- und finanzbezogenen Informationen und Studienergebnissen.

In diesem Zusammenhang stellt GIROMATCH auch Links zu Webseiten sowie produkt- und leistungsbezogene Informationen von Kooperationspartnern und sonstigen Anbietern zur Verfügung. Hierbei kann es sich um Werbung für Produkte und Dienstleistungen der Kooperationspartner in Form des Affiliate-Marketings handeln, für die GIROMATCH ggf. eine Provision von dem betreffenden Kooperationspartner erhält.

  • Die zur Verfügung gestellten Informationen und Links stellen keine Beratung durch GIROMATCH dar. Sie sollen den Nutzern als bloße Informationsquellen dienen und/oder die Produkte und Leistungen der Kooperationspartner bewerben.
  • Die zur Verfügung gestellten Informationen und Links stellen außerdem kein Angebot auf Abschluss von Verträgen mit GIROMATCH, Kooperationspartnern und den sonstigen Anbietern dar. GIROMATCH wird weder als Bote oder Stellvertreter für die Nutzer oder Kooperationspartner tätig noch können die Nutzer auf der Plattform Verträge über die beworbenen Produkte und Leistungen der Kooperationspartner und sonstigen Anbietern abschließen. Über die Plattform werden die Nutzer mithilfe der von GIROMATCH bereitgestellten Links lediglich zu den Webseiten der Kooperationspartnern und sonstigen Anbietern weitergeleitet. Erst auf diesen Webseiten können Verträge über die Produkte und Leistungen mit den jeweiligen Kooperationspartnern und sonstigen Anbietern direkt abgeschlossen werden.
  • Die Absätze (1) bis (3) dieser Bestimmungen finden auf Informationen und Links im Newsletter und sozialen Medien entsprechende Anwendung.

§ 9 Verantwortlichkeit für die Informationen und Links

  • GIROMATCH ist nur für eigene Informationen, die auf der Plattform, im Newsletter oder in sozialen Medien zugänglich gemacht werden, verantwortlich.
  • GIROMATCH ist nicht für die fremden Inhalte der verlinkten Webseiten, der Werbung für die Produkte und Leistungen oder sonstigen Inhalte der Kooperationspartner und sonstigen Anbietern verantwortlich.
  • Erhält GIROMATCH von rechtswidrigen fremden Inhalten Kenntnis wird die betroffene Information bzw. der entsprechende Link unverzüglich gelöscht.

III. Gesonderte Bestimmungen zu der Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere Krediten (Matching)

Für die Vermittlung von Produkten (z.B. Zahlungskarten oder Konten) oder Dienstleistungen (z.B. Kredite) über die Plattform (z.B. im Rahmen von Produktvergleichen oder Erfahrungsberichten) gelten zudem die nachfolgenden Bestimmungen:

§ 10 Zustandekommen des Matching-Vertrages mit GIROMATCH

  • Die Darstellung und Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen durch GIROMATCH auf der Plattform stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Matching-Vertrages mit GIROMATCH dar. Die auf der Plattform dargestellten und beworbenen Produkte und Dienstleistungen stellen außerdem kein Angebot der Anbieter für den Abschluss eines Vertrages oder damit in Zusammenhang stehende Beratungsleistungen dar, letzteres auch nicht durch GIROMATCH.
  • Durch Stellen einer individuellen Anfrage gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Matching-Vertrages ab. Hierfür muss der Nutzer die auf der Plattform bereitgestellte Eingabemaske für das von ihm ausgewählte Produkt bzw. die gewünschte Dienstleistung ausfüllen und die Anfrage durch Anklicken des Buttons „unverbindlich abschicken“ abschicken.
  • Dieses Angebot nimmt GIROMATCH an, indem der Matching-Prozess nach § 11 durchgeführt wird. 

§ 11 Matching-Prozess, dritter Vermittler, Pflichten von GIROMATCH

  • Auf der Grundlage der vom Nutzer in der Anfrage abgegebenen Daten führt GIROMATCH einen Abgleich mit seinen Kooperationspartnern durch. Im Rahmen dieses Abgleichs wird geprüft, ob ein auf die Anfrage des Nutzers passender Anbieter oder zumindest ein passender dritter Vermittler ermittelt werden kann (sog. Matching). Wird kein passender Kooperationspartner gefunden, steht es dem Nutzer frei, eine neue Anfrage über die Plattform zu stellen. Kommt dagegen ein Matching zustande, übermittelt GIROMATCH die vom Nutzer in der Anfrage abgegebenen Daten für eine Vorprüfung an den gematchten Kooperationspartner.
  • Fällt die Vorprüfung zugunsten des Nutzers aus, wird ihm von GIROMATCH ein Link auf der Plattform und/oder per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Link leitet den Nutzer auf die Webseite des gematchten Kooperationspartners weiter. Nach Anklicken des Links muss der Nutzer gegenüber dem gematchten Kooperationspartner seine im Rahmen der Anfrage angegebenen Daten bestätigen oder – falls der Kooperationspartner weitere Informationen benötigt – seine Daten ergänzen.
  • Wurde im Rahmen des Abgleichs mit den Kooperationspartner von GIROMATCH kein passender Anbieter, aber ein passender dritter Vermittler gefunden, übernimmt dieser die Suche nach einem passenden Anbieter für den Nutzer. Hierin willigt der Nutzer ausdrücklich ein, wenn er den Link zu der Webseite des Vermittlers anklickt und die auf dessen Webseite angebotenen Dienste in Anspruch nimmt. In diesem Fall gelten die Vertragsbedingungen des übernehmenden dritten Vermittlers.  
  • GIROMATCH übernimmt keine über die Durchführung des vorbezeichneten Matching-Prozesses hinausgehenden Pflichten. GIROMATCH ist nicht Partei des über das vom Nutzer ausgewählten Produkts bzw. die gewünschte Dienstleistung abgeschlossenen Vertrages. Soweit gesetzlich nicht anders vorgesehen, werden dem Nutzer sämtliche diesen Vertrag betreffenden Unterlagen und Informationen, insbesondere die Vertragskonditionen, durch den gematchten Anbieter zur Verfügung gestellt. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich der Nutzer und der Anbieter über einen Vertragsinhalt einigen, der von den Daten abweicht, die der Nutzer im Rahmen der Anfrage angegeben hat. Nur in Einzelfällen werden die den Vertrag betreffenden Informationen und Unterlagen dem Nutzer per Link über die Plattform oder per E-Mail bereitgestellt von GIROMATCH, insbesondere wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.

§ 12 Rechte und Pflichten der Nutzer

  • Stellt der Nutzer eine individuelle Anfrage über die Plattform, verpflichtet ihn das nicht dazu, mit dem gematchten Anbieter einen Vertrag über das von ihm ausgewählte Produkt bzw. die gewünschte Dienstleistung bzw. einen Vertrag mit dem dritten Vermittler abzuschließen. 
  • Der Nutzer ist verpflichtet, vollständige, richtige und wahrheitsgemäße Angaben in der Eingabemaske für die individuelle Anfrage zu machen, insbesondere muss eine aktuelle E-Mail-Adresse angegeben werden. Falsche und unwahre Angaben berechtigten GIROMATCH dazu, die Anfrage des Nutzers unbearbeitet zu lassen.

§ 13 Keine Gewährleistung, Garantie oder Zusicherungen für Leistungen der Kreditgeber

  • GIROMATCH führt den Matching-Prozess nach § 11 (1) und (2) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus und ist stets um die zügige Bereitstellung der Links bemüht. Die in Einzelfällen von GIROMATCH gemäß § 11 (4) per Link zugänglich gemachten Vertragsunterlagen und Informationen stammen von dem jeweiligen Anbieter, sodass GIROMATCH für deren inhaltliche Richtigkeit keine Gewähr übernimmt. Etwas anderes gilt nur, wenn GIROMATCH gesetzlich verpflichtet ist eigene vorvertragliche Informationen oder Unterlagen bereitzustellen, die mit der Vermittlung von Produkten oder Dienstleistungen über die Plattform zusammenhängen.
  • GIROMATCH gewährleistet nicht, dass der Nutzer Vertragsangebote von den Anbietern erhält, die mit den von ihm durch die Anfrage übermittelten Angaben, insbesondere aber nicht abschließend zu Kredithöhe und Kreditlaufzeit, übereinstimmen. Die Auswahl der möglichen Angebote, insbesondere der Vertragskonditionen, wird allein durch die gematchten Anbieter vorgenommen. GIROMATCH macht dem Nutzer lediglich Links zugänglich, ohne auf deren Inhalt Einfluss nehmen zu können.
  • GIROMATCH gibt auch keine Zusagen über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der mithilfe der Links bereitgestellten Angebote und übernimmt keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit der darin dargestellten Leistungen. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Anbieter der vom Nutzer gewählten Produkte bzw. gewünschten Dienstleistungen. Keine der in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellte Informationen ist eine Zusage, Garantie oder Zusicherung durch GIROMATCH.
  • GIROMATCH gewährleistet nicht, sämtliche am Markt befindlichen Anbieter, insbesondere Banken, in dem gewählten Leistungssegment in den Matching-Prozess unter § 11 einzubeziehen.

IV. Gesonderte Bestimmungen zum GIROMATCH-Stipendium

Für die Teilnahme an dem GIROMATCH-Stipendium gelten zudem die nachfolgenden Bestimmungen:

§ 14 Gegenstand des Stipendiums

Das aktuelle Stipendium kann auf www.giromatch.com/stipendium eingesehen werden.

§ 15 Teilnahmeberechtigung

  • Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind. Dies ist durch Hochladen der Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen.
  • Für die Bewerbung ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen sowie richtig und vollständig angegeben werden.
  • Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen möglich.

§ 16 Rechte und Pflichten der Teilnehmer

  • Die Nutzer, die sich für das Stipendium bewerben (nachfolgend in der Funktion als „Teilnehmer“) sind verpflichtet, vollständige, richtige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere muss eine aktuelle E-Mail-Adresse angegeben werden. Falsche und unwahre Angaben berechtigten GIROMATCH dazu, dass Stipendium ganz oder teilweise zurückzufordern.
  • Die Teilnehmer sind verpflichtet alle für die Vergabe des Stipendiums relevanten Änderungen, insbesondere eine Exmatrikulation, anzuzeigen.
  • Die Teilnehmer haben das Recht seine Bewerbung jederzeit vor Vergabe des Stipendiums zurückzuziehen.
  • Die Bewerbung begründet keinen Anspruch auf Auszahlung des Stipendiums.

§ 17 Auswahlprozess, Vergabe

  • Der für das aktuelle GIROMATCH-Stipendium geltende Auswahlprozess kann auf www.GIROMATCH.com/stipendium eingesehen werden. 
  • Die Vergabe des Stipendiums unterliegt dem Ermessen und der finalen Entscheidung durch GIROMATCH.

§ 18 Auszahlung des Stipendiums

  • Das Stipendium wird an den gemäß § 17 ausgewählten Teilnehmer ausgezahlt.
  • Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung.

§ 19 Ausschluss von der Teilnahme

  • Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich GIROMATCH das Recht vor, Teilnehmer vom Stipendium auszuschließen, insbesondere bei Angabe unwahrer Personenangeben.
  • Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Stipendien aberkannt und zurückgefordert werden.
  • Auch bei Mehrfachteilnahme kann ein Ausschluss vom Stipendium erfolgen.
  • Mitarbeiter von GIROMATCH sowie der am Stipendium teilnehmenden Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

§ 20 Nutzungsrechte

  • Der Teilnehmer räumt der GIROMATCH für alle zur Verfügung gestellten Beiträge (Fotos, Texte, Illustrationen, Videos etc.) ein unentgeltliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, nicht ausschließliches, übertragbare Nutzungsrechtsrecht ein.
  • Das Nutzungsrecht gilt nur im Zusammenhang mit dem GIROMATCH-Stipendium und insoweit für alle Nutzungsarten, insbesondere die Veröffentlichung im Internet, auf der Webseite, in Druckwerken oder in der darauf bezogenen Werbung.
  • Der Teilnehmer verzichtet darauf als Urheber der Beiträge namentlich benannt zu werden.

§ 21 Änderungsvorbehalt, vorzeitige Beendigung

  • GIROMATCH behält sich vor, jederzeit die Bestimmungen für die Teilnahme an dem GIROMATCH-Stipendium zu ändern.
  • Weiterhin behält sich GIROMATCH das Recht vor, das Stipendium bzw. die Bewerbung oder Bewerbungsauswahl jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Stipendiums bzw. der Bewerbung oder der Bewerbungsauswahl stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers schuldhaft verursacht wird, ist GIROMATCH berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

V. Sonstige Bestimmungen

§ 22 Rechtswahl, Gerichtsstand

  • Die vertraglichen Beziehungen der Parteien sowie diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CSIG). Ist der Nutzer ein Verbraucher und hat er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land als in Deutschland, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
  • Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle sich aus diesen AGB ergebenden Streitigkeiten der Sitz von GIROMATCH, Frankfurt am Main (Deutschland).

§ 23 Schlussbestimmungen

  • Soweit hierin nicht ausdrücklich dargestellt oder mit dem Nutzer abweichend vereinbart, stellen diese AGB die gesamte Übereinkunft der Parteien dar. Eine von diesen AGB abweichende Vereinbarung zwischen Nutzer und GIROMATCH bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB.
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