Wenn das Konto gepfändet ist, steht der Alltag still: Die Miete geht nicht raus, die Karte wird abgelehnt, und das Gehalt liegt auf einem Konto, an das Du nicht herankommst. Das Pfändungsschutzkonto — kurz P-Konto — ist der gesetzliche Weg zurück an das eigene Geld. Hier steht, wie ein P-Konto entsteht, welcher Betrag geschützt ist und welche Anbieter ein Konto auch dann eröffnen, wenn die SCHUFADie SCHUFA Holding AG ist eine deutsche Auskunftei. Sie sammelt Daten zum Zahlungsverhalten und gibt sie an Banken und Händler weiter. negativ ist.
Welche Bank eröffnet ein P-Konto?
Jede. Ein Kreditinstitut muss ein bestehendes ZahlungskontoEin Zahlungskonto ist ein Konto für den täglichen Zahlungsverkehr — Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen. Das klassische Girokonto ist ein Zahlungskonto. auf Verlangen als P-Konto führen, und dieses Verlangen kannst Du jederzeit stellen — auch dann noch, wenn die Pfändung bereits läuft. Einen Antrag im eigentlichen Sinn gibt es nicht, und ablehnen darf die Bank nicht.
Die Hürde liegt an einer anderen Stelle. Wer ein bestehendes Konto hat, ist fein raus. Wer keines mehr hat, braucht zuerst wieder eines — und genau dort setzen die Anbieter an, die ohne SCHUFA-Prüfung eröffnen.
GIROMATCH führt selbst keine Konten und ist keine Bank. Wir vergleichen die Angebote unserer Partner und leiten Deine Anfrage weiter; über die Eröffnung entscheidet das Institut, nicht wir. Weitere Anbieter ohne Bonitätsabfrage stehen auf der Seite Girokonto ohne SCHUFA, eine Übersicht über alle Kontoarten unter Girokonto.
Was ist ein P-Konto?
Ein P-Konto ist ein ganz normales Girokonto mit einem Zusatz: Ein fester Betrag je Kalendermonat bleibt vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt, und zwar automatisch, ohne dass Du etwas beantragen musst. Auf die Art des Geldes kommt es dabei nicht an — Lohn, Sozialleistung, Steuererstattung oder die Rückzahlung aus einem Online-Kauf zählen gleich. Auch der Tag, an dem das Geld eingeht, spielt keine Rolle.
Zwei Grenzen gehören dazu. Pfändungsschutz ist ein persönliches Recht, deshalb lässt das Gesetz P-Konten nur als Einzelkonten zu: Ein Gemeinschaftskonto muss vorher geteilt werden. Und pro Person ist nur ein P-Konto zulässig.
Wie hoch ist der Freibetrag beim P-Konto?
Geschützt sind zurzeit 1.590 Euro je Kalendermonat. Dieser Betrag wird jedes Jahr zum 1. Juli neu festgesetzt; Maßstab ist die Änderung des steuerlichen Grundfreibetrags. Wer gesetzlichen Unterhalt leistet, kann den Schutz erhöhen lassen.
Die Beträge in dieser Tabelle gelten seit dem 1. Juli 2026. Verbindlich ist immer die zum Zeitpunkt der Pfändung gültige Fassung; die veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz. Stand dieser Seite: September 2026.
Was kostet ein P-Konto?
Für den Pfändungsschutz selbst darf die Bank nichts berechnen. Ein P-Konto muss zu den allgemein üblichen Kontoführungspreisen angeboten werden, und mit gesonderten Gebühren darf seine Führung nicht verbunden sein. Auch Klauseln, nach denen ein Institut sich die Bearbeitung und Überwachung einer Pfändung bezahlen lässt, sind unwirksam — die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt das einhellig. Die Umwandlung ist also umsonst; die laufende Kontoführung kostet danach so viel wie vorher.
Wie lange dauert es, ein P-Konto zu eröffnen?
Läuft die Pfändung bereits, kannst Du die Führung als P-Konto zum Beginn des vierten Geschäftstages nach Deiner Erklärung verlangen. Dahinter steht eine zweite Frist, und die ist die wichtigere: Einen Monat nach Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses überweist die Bank den gepfändeten Betrag an den Gläubiger. Ist die Umwandlung bis dahin abgeschlossen, wirkt der Schutz schon für den Monat der Pfändung — danach ist das Geld weg.
Wer erst wieder ein Konto braucht, ist bei den Anbietern oben schneller unterwegs. Die Umwandlung in ein P-Konto schließt sich beim Onlinekonto direkt online an.
Kann ich mein Konto auch umwandeln lassen, wenn es im Minus steht?
Ja. Die Umwandlung lässt sich auch dann verlangen, wenn das Konto einen negativen Saldo hat. Und es kommt etwas dazu, das viele nicht erwarten: Auf einem P-Konto gilt ein Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot. Die Bank darf eingehende Zahlungen nicht mit dem Minus verrechnen — sie müssen Dir zur Verfügung stehen. Das gilt für sämtliche Gutschriften, auch für den Lohn.
Die Kehrseite: Ein P-Konto wird nur auf Guthabenbasis geführt (§ 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO). Überziehen lässt es sich nicht.
Wo bekomme ich die Bescheinigung für ein P-Konto?
Bei der Stelle, die die jeweilige Leistung bewilligt — Familienkassen und Sozialleistungsträger etwa sind verpflichtet, eine solche Bescheinigung auf Antrag auszustellen. Daneben dürfen auch Arbeitgeber und Schuldnerberatungsstellen sie ausstellen. Kommt keine Bescheinigung zustande, setzt das VollstreckungsgerichtDas Vollstreckungsgericht entscheidet über Anträge im Zwangsvollstreckungsverfahren. Geht die Pfändung auf eine öffentlich-rechtliche Forderung zurück, ist stattdessen die Vollstreckungsstelle des Gläubigers zuständig, etwa das Finanzamt oder die Stadtkasse. die Erhöhungsbeträge auf Antrag selbst fest. Der Schutz ist dafür in drei Stufen aufgebaut:
Bekomme ich ein P-Konto trotz negativer SCHUFA?
Für die Umwandlung eines bestehenden Kontos spielt die SCHUFA keine Rolle — sie ist ein gesetzlicher Anspruch und hängt an keiner BonitätDie Bonität beschreibt, wie zuverlässig jemand seine Zahlungen leistet. Banken schätzen sie unter anderem anhand von Daten der Auskunfteien ein.. Bei einem neuen Konto entscheidet dagegen das Institut, und viele fragen dafür bei einer AuskunfteiEine Auskunftei sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern und stellt sie Unternehmen zur Verfügung. nach.
Die beiden Anbieter oben verzichten auf diese Abfrage. Beide Produkte laufen auf Guthabenbasis — eine Prepaid-Karte und ein Konto ohne Kreditlinie. Wer wissen will, ob ein alter Eintrag überhaupt noch zu Recht gespeichert ist, findet die Wege dazu unter negativen SCHUFA-Eintrag löschen lassen. Zur Karte ohne Bonitätsabfrage führen Prepaid-Kreditkarte und Kreditkarte ohne SCHUFA.
Was passiert mit zu viel Geld auf dem P-Konto?
Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben verfällt nicht sofort: Es lässt sich bis zu drei Kalendermonate übertragen. Diese Frist gilt seit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz, das im Dezember 2021 in Kraft getreten ist; davor war es ein Monat. Was über dem geschützten Betrag liegt und auch über diese drei Monate hinaus stehen bleibt, ist pfändbar.
Geht auf dem Konto mehr ein, als geschützt ist — etwa ein Lohn oberhalb des Grundbetrags —, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen Teil des Mehrverdienstes freigeben, so wie bei einer Pfändung beim Arbeitgeber. Dasselbe gilt bei außergewöhnlichen Belastungen durch eine Erkrankung.
Für den umgekehrten Fall gibt es ebenfalls einen Weg: Liegt das Einkommen dauerhaft unter der Pfändungsgrenze, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag festsetzen, dass das Guthaben für bis zu zwölf Monate von der Pfändung ausgenommen bleibt. Nachzuweisen ist, dass dem Konto in den letzten sechs Monaten ganz überwiegend unpfändbare Beträge gutgeschrieben wurden.
Was das P-Konto nicht leistet
Ein P-Konto schützt Guthaben, es tilgt keine Schulden. Die Forderung bleibt bestehen, die Pfändung läuft weiter, und was oberhalb des Freibetrags eingeht, geht an den Gläubiger. Auch die Kreditwürdigkeit verbessert es nicht: Solange eine Pfändung läuft, vergibt kaum ein Institut einen Kredit, weil der pfändbare Teil des Einkommens dem Gläubiger zusteht.
Welche Wege in dieser Lage realistisch bleiben, steht auf Kredit trotz Pfändung. Wie sich eine Forderung im Inkassoverfahren einordnen lässt, erklärt die Seite Inkasso. Für die Zeit nach einem Insolvenzverfahren gibt es Kredit nach Privatinsolvenz, und wer ohne Anstellung sucht, findet die Lage unter Kredit für Arbeitslose. Eine Schuldnerberatung kostet bei gemeinnützigen Stellen in der Regel nichts.
Zur Einordnung, wer hier schreibt: GIROMATCH ist Kreditvermittler nach § 34c GewO und vergibt selbst keine Kredite. Über eine Anfrage entscheidet die Bank oder der Anbieter, nicht wir. Konten führen wir ebenfalls keine — wir vergleichen sie.
Häufige Fragen zum P-Konto
Jedes Kreditinstitut muss ein bestehendes Zahlungskonto auf Verlangen als P-Konto führen — auch dann noch, wenn die Pfändung schon läuft. Schwieriger ist die Eröffnung eines neuen Kontos bei negativer SCHUFA. Dafür gibt es Anbieter, die ohne SCHUFA-Prüfung eröffnen und die Umwandlung in ein P-Konto online anbieten.
Automatisch geschützt sind 1.590 Euro je Kalendermonat. Wer gesetzlichen Unterhalt leistet, kann den Betrag erhöhen lassen: um 597,42 Euro für die erste und um jeweils 332,83 Euro für die zweite bis fünfte Person. Die Beträge werden jedes Jahr zum 1. Juli neu festgesetzt; Maßstab ist der steuerliche Grundfreibetrag. Verbindlich ist die jeweils gültige Fassung.
Für den Pfändungsschutz darf die Bank keine gesonderte Gebühr verlangen. Ein P-Konto muss zu den allgemein üblichen Kontoführungspreisen angeboten werden; auch Gebühren für die Bearbeitung und Überwachung einer Pfändung sind unzulässig. Die normale Kontoführung kostet so viel wie vorher.
Ist das Konto bereits gepfändet, kannst Du die Führung als P-Konto zum Beginn des vierten Geschäftstages nach Deiner Erklärung verlangen. Wichtig ist die zweite Frist: Rund einen Monat nach Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses überweist die Bank den gepfändeten Betrag an den Gläubiger. Ist die Umwandlung bis dahin abgeschlossen, wirkt der Schutz schon für den Monat der Pfändung.
Die Stellen, die die jeweilige Leistung bewilligen — etwa Familienkassen und Sozialleistungsträger — sind verpflichtet, auf Antrag eine Bescheinigung auszustellen. Daneben dürfen Arbeitgeber und Schuldnerberatungsstellen sie ausstellen. Bekommt jemand keine Bescheinigung, setzt das Vollstreckungsgericht die Erhöhungsbeträge auf Antrag fest.
Nein. Pfändungsschutz ist ein persönliches Recht, deshalb lässt das Gesetz P-Konten nur als Einzelkonten zu. Bei einem Gemeinschaftskonto muss das Guthaben zuerst auf Einzelkonten übertragen werden; das Einzelkonto der Schuldnerin oder des Schuldners lässt sich dann umwandeln. Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig.