Irgendwann reicht das Sparschwein nicht mehr: Das Kind will im Netz etwas kaufen, in der Schule bargeldlos zahlen oder das Taschengeld selbst einteilen. Dafür gibt es zwei Wege — ein Konto bei einer Bank oder eine Prepaid-Karte, die ohne eigenes Konto auskommt. Hier steht, was die beiden unterscheidet, was Du zur Eröffnung brauchst und ab welchem Alter was geht. Stand: September 2026.
Welche Bank bietet ein Kinderkonto?
Fast jede Bank mit Privatkundengeschäft führt ein Kinder- oder Jugendkonto, in der Regel ab sieben Jahren und auf den Namen des Kindes. Es ist immer ein Guthabenkonto: Einen Dispo gibt es nicht, und eine Bonitätsauskunft braucht es dafür auch nicht.
Der Weg dorthin führt meist in die Filiale, mit beiden Sorgeberechtigten und mehreren Unterschriften. Daneben steht der zweite Weg: eine Prepaid-Karte, die von den Eltern aufgeladen wird und kein eigenes Konto des Kindes voraussetzt. Welcher der beiden passt, hängt davon ab, was das Kind können soll.
Was ist ein Kinderkonto, und was unterscheidet es vom Jugendkonto?
Ein Kinderkonto ist ein Guthabenkonto auf den Namen des Kindes, das die Eltern eröffnen und mitverwalten. Ein Jugendkonto ist dasselbe für ältere Kinder — mit eigener Karte, eigenem Zugang und weniger Einblick für die Eltern. Die Taschengeldkarte ist der dritte Fall: eine Karte ohne eigenes Konto.
Taschengeldkarte statt Konto: die Prepaid-Karte für Kinder
Eine Taschengeldkarte ist eine Prepaid-Karte auf Guthabenbasis. Aufgeladen wird sie von den Eltern, ausgegeben werden kann nur, was darauf liegt — ein eigenes Girokonto des Kindes ist nicht nötig.
Bling der Bling GmbH ist eine solche Karte. Neben dem Bezahlen hängt an der App, was im Familienalltag sonst auf Zetteln steht: Spartöpfe für größere Wünsche, ein Taschengeld- und Aufgabenplaner, ein Familienkalender.
Was braucht man, um ein Kinderkonto zu eröffnen?
Bei einer Bank: die Geburtsurkunde oder den Ausweis des Kindes, die Ausweise der Sorgeberechtigten und in der Regel die Unterschrift beider. Welche Unterlagen genau verlangt werden, legt jedes Haus selbst fest.
Ab welchem Alter darf ein Kind selbst einkaufen?
Ab sieben Jahren. Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt in § 106: „Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.” Das ist die Schwelle, an der Konten und Karten fast überall beginnen.
Was „beschränkt” bedeutet, steht im nächsten Paragraphen. § 107 BGB: „Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.” Davon gibt es eine Ausnahme, die im Alltag die wichtigste ist — im Gesetz § 110 BGB, im Sprachgebrauch Taschengeldparagraph.
Für eine Karte auf Guthabenbasis ist das der Alltagsfall: Bezahlt wird aus dem, was vorher aufgeladen wurde. Wie viel das im Monat sein soll, entscheiden die Eltern beim Aufladen — und bei Bling zusätzlich über die Limits in der App.
Welche Prepaid-Karte für Kinder passt wozu?
Das hängt am Alter und daran, wie viel Einblick die Eltern behalten wollen. Für jüngere Kinder, die zum ersten Mal selbst bezahlen, steht die Kontrolle im Vordergrund: feste Limits, sichtbare Ausgaben, kein Weg ins Minus. Bei älteren Kindern verschiebt sich das — dort geht es eher um eine eigene IBAN für Ausbildungsvergütung oder Nebenjob, und dafür braucht es ein Konto statt einer Karte.
Ein dritter Punkt kommt dazu: Wo bezahlt wird. Im Laden und im Netz funktioniert eine Prepaid-Mastercard wie jede andere Karte. Wer dagegen Geld überwiesen bekommen will, braucht eine eigene IBAN — und die hat nur ein Konto.
Kann ein Kind Schulden machen?
Auf einer Prepaid-Karte nicht. Es lässt sich nur ausgeben, was vorher aufgeladen wurde; geht das Guthaben zur Neige, wird die Zahlung abgelehnt. Auch Kinder- und Jugendkonten bei Banken werden als Guthabenkonten geführt — ohne Dispo und ohne Überziehungsmöglichkeit.
Das ist der eigentliche Unterschied zu einer Kreditkarte mit Rahmen, wie sie Erwachsene bekommen: Dort entsteht eine Forderung, die später beglichen wird. Wie das funktioniert, steht unter Prepaid-Kreditkarte und Debitkarte.
Braucht ein Kinderkonto eine SCHUFA-Auskunft?
Nein. Wo kein Geld verliehen wird, braucht es keine Bonitätsauskunft — und bei einem Guthabenkonto oder einer Prepaid-Karte wird nichts verliehen. Bei Bling steht das ausdrücklich im Angebot: bestellt wird ohne Girokonto und ohne SCHUFA-Prüfung.
Für Erwachsene sieht das anders aus. Wer selbst ein Konto ohne Bonitätsabfrage sucht, findet die Anbieter unter Girokonto ohne SCHUFA. Läuft eine Pfändung, führt der Weg über P-Konto eröffnen. Eine Karte ohne Bonitätsabfrage zeigt Kreditkarte ohne SCHUFA.
Wächst das Kind aus der Karte heraus, wird aus der Frage eine andere: Dann geht es um ein eigenes Konto mit IBAN für Ausbildungsvergütung oder Nebenjob. Welche Kontoarten es gibt, steht unter Girokonto; Modelle ohne Kontoführungsentgelt stehen unter kostenloses Girokonto, und wie ein Wechsel abläuft, ohne dass ein Dauerauftrag verlorengeht, erklärt Girokonto wechseln.
Zur Einordnung: GIROMATCH führt selbst keine Konten und ist keine Bank. Wir vergleichen die Angebote unserer Partner und leiten Deine Anfrage weiter; über die Eröffnung entscheidet der Anbieter. Für Kredite sind wir Kreditvermittler nach § 34c GewO und vergeben selbst keine Kredite.
Häufige Fragen zu Kinderkonto und Taschengeldkarte
Bei den meisten Banken ab sieben Jahren — das ist die Schwelle, ab der ein Minderjähriger nach § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig ist. Die Taschengeldkarte von Bling gibt es ebenfalls ab sieben. Bis zur Volljährigkeit bleiben die Sorgeberechtigten eingebunden.
Bei einer Bank: die Geburtsurkunde oder den Ausweis des Kindes und die Ausweise der Sorgeberechtigten; meist müssen beide unterschreiben. Für eine Taschengeldkarte auf Guthabenbasis genügt in der Regel ein Elternteil, ein eigenes Girokonto des Kindes ist nicht nötig.
Nein. Kinder- und Jugendkonten werden als Guthabenkonten geführt, einen Dispo gibt es nicht. Bei einer Prepaid-Karte gilt dasselbe: Ausgegeben werden kann nur, was vorher aufgeladen wurde.
Nein. Wo kein Kredit vergeben wird, braucht es keine Bonitätsauskunft. Guthabenkonten und Prepaid-Karten für Kinder kommen deshalb ohne SCHUFA-Prüfung aus; bei Bling steht das ausdrücklich im Angebot.
Ein Jugendkonto ist ein Bankkonto auf den Namen des Kindes, mit eigener IBAN. Eine Taschengeldkarte ist eine Prepaid-Karte, die von den Eltern aufgeladen wird und kein eigenes Konto voraussetzt. Wer Geld überwiesen bekommen will, braucht eine IBAN; fürs Bezahlen und Abheben reicht die Karte.
Bei einer Taschengeldkarte ja: Die Ausgaben erscheinen in der App der Eltern, und Regeln und Limits lassen sich dort festlegen. Bei einem Jugendkonto hängt der Einblick vom Alter und von der Bank ab; mit zunehmendem Alter wird der Zugriff der Eltern enger.