Kinderkonto und Taschengeldkarte: Konto für Kinder 2026

Konto und Karte für Kinder im Überblick

Kreditbearbeiter Robert von GIROMATCH "Ich helfe täglich Hunderten von Menschen, Kredite, Karten oder Konten zu finden. Überzeug Dich selbst und leg jetzt unverbindlich los"
Kostenlos anfragen »
🔒 Sicher und verschlüsselt

GIROMATCH Erfahrung

Repr. Bsp.: Eff. Jahreszins 4,62%, geb. Sollzins 3,90% p.a., Nettokreditbetrag 10.000 €, Laufzeit 4 Jahre, Provision einmalig 1,25% des Nettokreditbetrags. Monatliche Rate 228,15 €, Gesamtkosten: 10.951,07 € Bonität vorausgesetzt. Darlehensvermittler: GIROMATCH

✳️✳️✳️✳️✳️

"Sehr gute Betreuung und Beratung." - Sigrid

✳️✳️✳️✳️✳️

"Sehr freundlich und unkompliziert." - Dirk F.

✳️✳️✳️✳️✳️

"Top, alles bestens!" - Darko Š.

Irgendwann reicht das Sparschwein nicht mehr: Das Kind will im Netz etwas kaufen, in der Schule bargeldlos zahlen oder das Taschengeld selbst einteilen. Dafür gibt es zwei Wege — ein Konto bei einer Bank oder eine Prepaid-Karte, die ohne eigenes Konto auskommt. Hier steht, was die beiden unterscheidet, was Du zur Eröffnung brauchst und ab welchem Alter was geht. Stand: September 2026.

Welche Bank bietet ein Kinderkonto?

Fast jede Bank mit Privatkundengeschäft führt ein Kinder- oder Jugendkonto, in der Regel ab sieben Jahren und auf den Namen des Kindes. Es ist immer ein Guthabenkonto: Einen Dispo gibt es nicht, und eine Bonitätsauskunft braucht es dafür auch nicht.

Der Weg dorthin führt meist in die Filiale, mit beiden Sorgeberechtigten und mehreren Unterschriften. Daneben steht der zweite Weg: eine Prepaid-Karte, die von den Eltern aufgeladen wird und kein eigenes Konto des Kindes voraussetzt. Welcher der beiden passt, hängt davon ab, was das Kind können soll.

Was ist ein Kinderkonto, und was unterscheidet es vom Jugendkonto?

Ein Kinderkonto ist ein Guthabenkonto auf den Namen des Kindes, das die Eltern eröffnen und mitverwalten. Ein Jugendkonto ist dasselbe für ältere Kinder — mit eigener Karte, eigenem Zugang und weniger Einblick für die Eltern. Die Taschengeldkarte ist der dritte Fall: eine Karte ohne eigenes Konto.

KinderkontoJugendkontoTaschengeldkarte
Eigene IBANjajanein, Guthaben auf der Karte
Wer eröffnetSorgeberechtigteSorgeberechtigteein Elternteil per App
Einblick der Elternvollnimmt mit dem Alter abvoll, über die App
Überweisungen empfangenjajanein
Disponeinneinnein
Wo eröffnetmeist Filialemeist FilialeApp

Taschengeldkarte statt Konto: die Prepaid-Karte für Kinder

Eine Taschengeldkarte ist eine Prepaid-Karte auf Guthabenbasis. Aufgeladen wird sie von den Eltern, ausgegeben werden kann nur, was darauf liegt — ein eigenes Girokonto des Kindes ist nicht nötig.

Bling der Bling GmbH ist eine solche Karte. Neben dem Bezahlen hängt an der App, was im Familienalltag sonst auf Zetteln steht: Spartöpfe für größere Wünsche, ein Taschengeld- und Aufgabenplaner, ein Familienkalender.

👦 Ab welchem Alterab 7 Jahren
💳 KartePrepaid-Mastercard auf Guthabenbasis
🏦 Eigenes Konto nötignein
🔍 SCHUFA-Prüfungkeine
⏱️ Bestellungin unter 3 Minuten per App
👀 KontrolleRegeln und Limits von den Eltern, jede Ausgabe in der App sichtbar
📱 Dazu in der AppSpartöpfe, Taschengeld- und Aufgabenplaner, Familienkalender

Was braucht man, um ein Kinderkonto zu eröffnen?

Bei einer Bank: die Geburtsurkunde oder den Ausweis des Kindes, die Ausweise der Sorgeberechtigten und in der Regel die Unterschrift beider. Welche Unterlagen genau verlangt werden, legt jedes Haus selbst fest.

Für das Konto bei der BankFür die Taschengeldkarte
Geburtsurkunde oder Ausweis des KindesAngaben zum Kind in der App
Ausweise der SorgeberechtigtenAusweis eines Elternteils
meist Unterschrift beider Elternteileein Elternteil genügt in der Regel
Termin in der FilialeBestellung per App
kein eigenes Konto vorausgesetztkein eigenes Konto des Kindes nötig

Ab welchem Alter darf ein Kind selbst einkaufen?

Ab sieben Jahren. Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt in § 106: „Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.” Das ist die Schwelle, an der Konten und Karten fast überall beginnen.

Was „beschränkt” bedeutet, steht im nächsten Paragraphen. § 107 BGB: „Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.” Davon gibt es eine Ausnahme, die im Alltag die wichtigste ist — im Gesetz § 110 BGB, im Sprachgebrauch Taschengeldparagraph.

§ 110 BGB, wörtlich„Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.”
Im KlartextWas das Kind mit seinem Taschengeld vollständig bezahlt, ist gekauft — auch ohne Nachfrage bei den Eltern
Eine Betragsgrenzenennt das Gesetz nicht. Wer eine Zahl nennt, gibt Rechtsprechung wieder, nicht den Gesetzestext

Für eine Karte auf Guthabenbasis ist das der Alltagsfall: Bezahlt wird aus dem, was vorher aufgeladen wurde. Wie viel das im Monat sein soll, entscheiden die Eltern beim Aufladen — und bei Bling zusätzlich über die Limits in der App.

Welche Prepaid-Karte für Kinder passt wozu?

Das hängt am Alter und daran, wie viel Einblick die Eltern behalten wollen. Für jüngere Kinder, die zum ersten Mal selbst bezahlen, steht die Kontrolle im Vordergrund: feste Limits, sichtbare Ausgaben, kein Weg ins Minus. Bei älteren Kindern verschiebt sich das — dort geht es eher um eine eigene IBAN für Ausbildungsvergütung oder Nebenjob, und dafür braucht es ein Konto statt einer Karte.

Ein dritter Punkt kommt dazu: Wo bezahlt wird. Im Laden und im Netz funktioniert eine Prepaid-Mastercard wie jede andere Karte. Wer dagegen Geld überwiesen bekommen will, braucht eine eigene IBAN — und die hat nur ein Konto.

Kann ein Kind Schulden machen?

Auf einer Prepaid-Karte nicht. Es lässt sich nur ausgeben, was vorher aufgeladen wurde; geht das Guthaben zur Neige, wird die Zahlung abgelehnt. Auch Kinder- und Jugendkonten bei Banken werden als Guthabenkonten geführt — ohne Dispo und ohne Überziehungsmöglichkeit.

Das ist der eigentliche Unterschied zu einer Kreditkarte mit Rahmen, wie sie Erwachsene bekommen: Dort entsteht eine Forderung, die später beglichen wird. Wie das funktioniert, steht unter Prepaid-Kreditkarte und Debitkarte.

Braucht ein Kinderkonto eine SCHUFA-Auskunft?

Nein. Wo kein Geld verliehen wird, braucht es keine Bonitätsauskunft — und bei einem Guthabenkonto oder einer Prepaid-Karte wird nichts verliehen. Bei Bling steht das ausdrücklich im Angebot: bestellt wird ohne Girokonto und ohne SCHUFA-Prüfung.

Für Erwachsene sieht das anders aus. Wer selbst ein Konto ohne Bonitätsabfrage sucht, findet die Anbieter unter Girokonto ohne SCHUFA. Läuft eine Pfändung, führt der Weg über P-Konto eröffnen. Eine Karte ohne Bonitätsabfrage zeigt Kreditkarte ohne SCHUFA.

Wächst das Kind aus der Karte heraus, wird aus der Frage eine andere: Dann geht es um ein eigenes Konto mit IBAN für Ausbildungsvergütung oder Nebenjob. Welche Kontoarten es gibt, steht unter Girokonto; Modelle ohne Kontoführungsentgelt stehen unter kostenloses Girokonto, und wie ein Wechsel abläuft, ohne dass ein Dauerauftrag verlorengeht, erklärt Girokonto wechseln.

Zur Einordnung: GIROMATCH führt selbst keine Konten und ist keine Bank. Wir vergleichen die Angebote unserer Partner und leiten Deine Anfrage weiter; über die Eröffnung entscheidet der Anbieter. Für Kredite sind wir Kreditvermittler nach § 34c GewO und vergeben selbst keine Kredite.

Häufige Fragen zu Kinderkonto und Taschengeldkarte

Bei den meisten Banken ab sieben Jahren — das ist die Schwelle, ab der ein Minderjähriger nach § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig ist. Die Taschengeldkarte von Bling gibt es ebenfalls ab sieben. Bis zur Volljährigkeit bleiben die Sorgeberechtigten eingebunden.

Bei einer Bank: die Geburtsurkunde oder den Ausweis des Kindes und die Ausweise der Sorgeberechtigten; meist müssen beide unterschreiben. Für eine Taschengeldkarte auf Guthabenbasis genügt in der Regel ein Elternteil, ein eigenes Girokonto des Kindes ist nicht nötig.

Nein. Kinder- und Jugendkonten werden als Guthabenkonten geführt, einen Dispo gibt es nicht. Bei einer Prepaid-Karte gilt dasselbe: Ausgegeben werden kann nur, was vorher aufgeladen wurde.

Nein. Wo kein Kredit vergeben wird, braucht es keine Bonitätsauskunft. Guthabenkonten und Prepaid-Karten für Kinder kommen deshalb ohne SCHUFA-Prüfung aus; bei Bling steht das ausdrücklich im Angebot.

Ein Jugendkonto ist ein Bankkonto auf den Namen des Kindes, mit eigener IBAN. Eine Taschengeldkarte ist eine Prepaid-Karte, die von den Eltern aufgeladen wird und kein eigenes Konto voraussetzt. Wer Geld überwiesen bekommen will, braucht eine IBAN; fürs Bezahlen und Abheben reicht die Karte.

Bei einer Taschengeldkarte ja: Die Ausgaben erscheinen in der App der Eltern, und Regeln und Limits lassen sich dort festlegen. Bei einem Jugendkonto hängt der Einblick vom Alter und von der Bank ab; mit zunehmendem Alter wird der Zugriff der Eltern enger.

Über GIROMATCH.com

GIROMATCH.com - Founded 2014
GIROMATCH.com Bankingcheck Winner
4.6 Star Rating on Google

Follow us on:

GIROMATCH.com ist Deine Kreditplattform. Unsere Mission ist es, Kredite und Finanzen für jeden einfacher und zugänglicher zu machen. Um dies zu ermöglichen, testen und vergleichen wir Anbieter, recherchieren verschiedene Finanzthemen und stellen Dir diese Infos kostenlos zur Verfügung.

Damit unser Angebot für Dich kostenlos bleibt, nutzen wir sogenannte "Affiliate-Links". Das heißt, dass wir möglicherweise eine Vergütung erhalten, wenn du ein Produkt oder einen Kredit über uns abschließt.

Selbstverständlich hat dies keinen Einfluss auf unsere redaktionelle Arbeit oder auf die Produkte, die Du über uns abschließt. Es ermöglicht uns, unser Angebot weiterzuentwickeln und stetig für Dich zu verbessern.

Mehr zu GIROMATCH.com und wie wir arbeiten »

Transparenzangaben

Unser Firmensitz

  • GIROMATCH GmbH
  • Ludwigstr. 33
  • 60327 Frankfurt am Main
  • Deutschland

Unsere Zulassungen

  • §34c GewO (Kreditvermittlung), Stadt Frankfurt am Main, erteilt am 15.09.2014
  • §34f GewO (Anlagevermittlung), IHK Frankfurt am Main, erteilt am 01.10.2015

Bekannt aus

  • ZEIT Campus (2016)
  • FAZ (2017)
  • Börsenzeitung (2018)
  • Handelsblatt (2018, 2019)
  • Focus.de (2022)
  • Finanz-Szene (2023)
Nach oben scrollen