Gehaltsvorschuss

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Ein Gehaltsvorschuss ist Geld, das Du schon verdient hast, nur früher auf dem Konto. Der Arbeitgeber streckt einen Teil des Lohns vor und behält ihn bei der nächsten Abrechnung wieder ein. Diese Seite erklärt, wie ein Vorschuss abläuft, wie Du ihn beantragst, worin er sich vom Arbeitgeberdarlehen unterscheidet — und welche Wege bleiben, wenn der Arbeitgeber ablehnt.

Wenn Du direkt loslegen willst, dann starte Deine Anfrage direkt hier. Du bekommst im Antrag alle Angaben noch einmal aufgezeigt.

Gehaltsvorschuss online beantragen
Gehaltsvorschuss online beantragen

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Wenn der Vorschuss vom Chef nicht klappt, führt der Weg über einen Kreditgeber:

  • Auszahlung noch am selben Tag möglich: bei Antrag bis 16:00 Uhr an einem Werktag
  • Antrag ohne Papier — statt ausgedruckter Unterlagen oft ein einmaliger digitaler Blick aufs Konto
  • Von Anfang bis Ende mit dem Handy und online
  • 24 Stunden, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr: Der Antrag ist immer offen
  • Trotz SCHUFA: Einige Partner arbeiten auch mit negativen Einträgen

Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich – Du musst uns niemals Geld oder Gebühren überweisen. Fülle einfach den Online-Antrag aus und lass Dir Dein passendes Matching anzeigen.

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💶 Gehaltsvorschuss beim Arbeitgeber: Was ist das?

Ein Gehaltsvorschuss ist eine Vorauszahlung eines noch nicht fälligen Lohns durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Der Mitarbeiter erhält also einen Teil seines Gehalts vor dem regulären Zahltag, bevor die Arbeitsleistung vollständig erbracht wurde. Damit lassen sich dringende unerwartete Ausgaben überbrücken. Sobald das reguläre Gehalt fällig wird, wird der vorgestreckte Betrag einbehalten – das kommende Gehalt reduziert sich also um den Vorschuss.

Ein Beispiel: Bekommt ein Angestellter normalerweise 1.500 € netto und erhält einen Vorschuss von 350 €, werden bei der nächsten Gehaltszahlung 350 € abgezogen, sodass dann 1.150 € ausgezahlt werden.

Rechtliche Voraussetzungen und Regeln

In Deutschland besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen Gehaltsvorschuss. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Unternehmen sind nicht verpflichtet, einen Vorschuss zu gewähren, selbst wenn sie dies schon einmal getan haben. Jede Anfrage wird im Einzelfall entschieden, und eine einmalige Gewährung begründet keinen dauerhaften Anspruch.

Ausnahmen kann es allenfalls aufgrund der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht geben: Befindet sich ein Arbeitnehmer in einer unverschuldeten Notlage und ist dringend auf eine vorgezogene Zahlung angewiesen, kann daraus in seltenen Fällen eine Pflicht des Arbeitgebers entstehen, einen Vorschuss zu gewähren. Ebenso können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge Regelungen enthalten, die einen Gehaltsvorschuss erlauben oder regeln.

Höhe des Gehaltsvorschusses: Wie viel Vorschuss ist möglich?

Gehaltsvorschüsse sind in der Regel nicht allzuhoch und belaufen sich auf wenige Hundert bis Tausend Euro
Gehaltsvorschüsse sind in der Regel nicht allzuhoch und belaufen sich auf wenige Hundert bis Tausend Euro

Wie viel Vorschuss gewährt wird, hängt von der Absprache mit dem Arbeitgeber ab. Üblich ist ein Betrag in Höhe der bereits geleisteten Arbeit im aktuellen Lohnabrechnungszeitraum. Das heißt: Wer zur Monatsmitte einen Vorschuss beantragt, bewegt sich ungefähr im Rahmen eines halben Monatsgehalts. In Ausnahmefällen kann ein höherer Vorschuss bis hin zu einem ganzen Monatsgehalt oder darüber gewährt werden, dann jedoch mit schriftlicher Rückzahlungsvereinbarung für den Teil, der über das nächste Gehalt hinausgeht.

Grundsätzlich einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell auf die Vorschusshöhe, da es keine starren gesetzlichen Obergrenzen dafür gibt.

Kosten und Zinsen – was der Arbeitgeber verlangen darf

Ein Gehaltsvorschuss ist normalerweise zinsfrei. Im Gegensatz zu einem regulären Arbeitgeberdarlehen fallen für einen Lohn- oder Gehaltsvorschuss keine Zinsen an. Die Vorauszahlung wird ja mit dem nächsten Lohn verrechnet und gilt deshalb nicht als verzinstes Darlehen. Auch öffentliche Arbeitgeber wie der Bund gewähren Gehaltsvorschüsse üblicherweise unverzinst.

Für den Arbeitnehmer heißt das: Ein Vorschuss vom Chef verursacht keine Kreditzinsen und keine zusätzlichen Gebühren – er bekommt praktisch einen zinslosen Vorgriff auf sein eigenes künftiges Gehalt.

Gehaltsvorschuss: Was darf der Arbeitgeber verlangen?

Typische Gründe für einen Vorschuss vom Gehalt

Arbeitgeber gewähren Vorschüsse oft aus Kulanz in besonderen Situationen. Typische Anlässe sind dringende unvorhergesehene Ausgaben wie Reparaturen oder medizinische Notfälle, die erstmalige Einrichtung eines eigenen Haushalts, Kosten rund um Hochzeit oder Scheidung oder ein notwendiger Wohnungswechsel. Im Antrag steht deshalb in der Regel ein konkreter Anlass — der Arbeitgeber entscheidet nach dem, was ihm vorgetragen wird.

Wofür benötigst Du Deinen Gehaltsvorschuss?

👉🏼 Lohnvorschuss beantragen: Wie Du vorgehst

Ein Lohnvorschuss wird formlos und schriftlich beantragt: ein kurzes Schreiben an die Personalabteilung oder direkt an die Führungskraft, mit Betrag, Grund und dem Hinweis, dass die Verrechnung über die nächste Abrechnung läuft. Ein Formular dafür gibt es in den meisten Betrieben nicht, deshalb ist ein selbst verfasster Antrag in Briefform üblich.

Auch wenn mündlich schon darüber gesprochen wurde: Die Schriftform schafft Klarheit und dient beiden Seiten als Nachweis. Folgende Punkte gehören hinein:

  • Adresse des Arbeitnehmers und Arbeitgebers: Damit klar ist, wer den Antrag stellt und an wen er gerichtet ist.
  • Betreff: z. B. „Antrag auf Gehaltsvorschuss”.
  • Begründung: Eine kurze Erklärung, warum der Vorschuss gebraucht wird – etwa unerwartete Ausgaben wie eine Autoreparatur oder eine dringende Rechnung. Private Einzelheiten gehören nicht hinein.
  • Gewünschter Betrag und Rückzahlung: Nennung der Summe in Euro und der Hinweis, dass die Verrechnung mit dem nächsten Gehalt erfolgt. Beispiel: „…in Höhe von 500 €, den Sie mit der nächsten Gehaltsabrechnung verrechnen können.”
  • Dank und Höflichkeit: Zum Abschluss um Verständnis bitten und sich bedanken.
  • Datum und Unterschrift: Der Antrag sollte handschriftlich unterschrieben oder elektronisch signiert sein.

Muster für einen schriftlichen Antrag auf Gehaltsvorschuss oder Lohnabschlag

[Ihr Name]
[Ihre Anschrift]

[Name des Arbeitgebers]
[Anschrift des Arbeitgebers]

Ort, Datum

Betreff: Antrag auf Gehaltsvorschuss

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name],

hiermit bitte ich Sie um Gewährung eines Gehaltsvorschusses in Höhe von __ Euro. Grund dafür ist, dass ich aufgrund unvorhergesehener Ausgaben (z. B. [kurz Grund nennen, etwa Autoreparatur oder dringende Rechnung]) mein Budget diesen Monat überschritten habe.

Durch den Gehaltsvorschuss könnte ich meine laufenden Verpflichtungen erfüllen. Die Rückzahlung soll durch Verrechnung mit dem kommenden Gehalt im [Monat/Jahr] erfolgen.

Ich versichere, dass dies eine Ausnahme bleiben soll. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Handschriftliche Unterschrift]
[Name des Arbeitnehmers]

Kredit vom Arbeitgeber: der Unterschied zum Vorschuss

Ein Kredit vom Arbeitgeber — im Arbeitsrecht Arbeitgeberdarlehen genannt — ist etwas anderes als ein Vorschuss. Der Vorschuss holt Gehalt nach vorn, das ohnehin fällig wird, und ist mit der nächsten Abrechnung erledigt. Das Darlehen ist ein eigener Vertrag mit eigener Summe, eigener Laufzeit und eigener Rückzahlung; es läuft neben dem Gehalt her, oft über Monate oder Jahre.

 GehaltsvorschussArbeitgeberdarlehen
Was fließtbereits verdientes Gehalt, nur früherzusätzliches Geld, unabhängig vom laufenden Lohn
Formformloses Schreiben genügtschriftlicher Darlehensvertrag
RückzahlungVerrechnung mit der nächsten AbrechnungRaten über eine vereinbarte Laufzeit
Zinsenin der Regel keinemöglich, häufig aber zinslos oder vergünstigt
Höhemeist im Rahmen des bereits Verdientenfrei vereinbar

Ein Punkt betrifft nur das Darlehen: Ein zinsloses Darlehen vom Arbeitgeber kann steuerlich als Vorteil gelten, wenn es eine bestimmte Größe überschreitet. Als Freigrenze gilt ein Darlehensstand von 2.600 Euro — darunter bleibt der Zinsvorteil außer Ansatz. Bei einem echten Vorschuss, der mit dem nächsten Gehalt verrechnet wird, stellt sich die Frage im Normalfall nicht. Für den Einzelfall ist die Lohnbuchhaltung oder ein Steuerberater die richtige Adresse — wir sind es nicht.

Wenn der Arbeitgeber nein sagt

Dann bleibt der Weg über einen Kreditgeber. Ein Nein ist keine Seltenheit und sagt nichts über Dich aus: Viele Betriebe haben schlicht keinen Prozess dafür, andere schließen Vorschüsse in der Betriebsvereinbarung aus, und einen Anspruch gibt es ohnehin nicht.

Für die Beträge, um die es beim Vorschuss meist geht — ein paar Hundert Euro bis etwa ein Monatsgehalt — ist der Online-Weg der übliche. GIROMATCH ist dabei ein unabhängiger Kreditvermittler nach § 34c GewO: Wir vergleichen, wir zahlen nicht aus. Die Entscheidung und die Auszahlung liegen beim Partner.

So funktioniert es über GIROMATCH

Wie viel Geld benötigst Du?
  1. Unverbindlich Antrag stellen
2. Angebot für Vorschuss auswählen und Daten bestätigen

2. Angebot auswählen und Daten bestätigen

3. Geld auszahlen lassen

3. Geld auszahlen
lassen

Im Einzelnen läuft es so ab:

  1. Kostenlos anfragen: Gib an, wie viel Geld Du benötigst und für wie lange. Daraus ergibt sich, welche Partner zu Deiner Lage passen. Bei kleinen Summen kommt auch ein schneller Kleinkredit in Frage.
  2. Angebot und Auszahlungsbetrag wählen: Du siehst, welche Angebote zurückkommen, und wählst aus. Je nach Partner gibt es feste Beträge oder einen flexiblen Kreditrahmen.
  3. Auszahlung: Nach der Identitätsprüfung — per Video- oder Post-Ident — zahlt der Partner aus. Bei einem Kreditrahmen hast Du über Karte oder Konto Zugriff auf die Summe.

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✅ Voraussetzungen beim Weg über einen Kreditgeber

Beim Arbeitgeber entscheidet die Kulanz. Bei einem Kreditgeber entscheiden Kriterien, und die sind bei den meisten Partnern ähnlich:

  • Einkommen: ein regelmäßiges monatliches Einkommen ab 500 Euro, das sich belegen lässt.
  • SCHUFA: Ein negativer Eintrag schließt nicht jeden Partner aus. Einige schauen stärker auf das laufende Einkommen als auf die Vergangenheit. Ob es im Einzelfall reicht, entscheidet der Partner.
  • Beschäftigung: Ein laufendes Arbeitsverhältnis ist der einfachste Fall. Ohne Anstellung führt der Weg eher über Geld von privat oder über die Seite Kredit für Arbeitslose.
  • Alter: mindestens 18 Jahre.
  • Konto und Mobiltelefon: ein eigenes Girokonto in der EU für die Auszahlung und eine Mobilnummer für die Vertragsunterlagen.

Bei kleinem, aber regelmäßigem Einkommen führt die Seite Kredit für Geringverdiener weiter; bei einem Nebenjob die Seite Kredit mit Minijob.

Gehaltsvorschuss online und sofort: was davon geht

Online geht die Anfrage vollständig. „Sofort” heißt in der Praxis: Geht die Anfrage an einem Werktag vor 16:00 Uhr ein, kann das Geld noch am selben Tag auf dem Konto sein. Ob es so weit kommt, entscheidet der Partner — und wie schnell die Identitätsprüfung durchläuft.

Zwei Begriffe tauchen bei der Suche nach einem Gehaltsvorschuss sofort oder ohne SCHUFA ständig auf und werden oft missverstanden:

  • „Ohne Bonitätsprüfung” — das gibt es bei seriösen Anbietern nicht. Wer Geld auszahlt, muss einschätzen können, ob die Rückzahlung tragbar ist. Weglassen lässt sich dagegen der Papierweg: keine ausgedruckte Lohnabrechnung, kein Kontoauszug per Post, stattdessen ein einmaliger digitaler Blick aufs Konto, wenn Du zustimmst.
  • „Ohne SCHUFA” — im wörtlichen Sinn, also ohne jede Abfrage, ist das bei deutschen Kreditgebern nicht vorgesehen. Was es gibt, sind Partner, die auch mit negativen Einträgen arbeiten. Die Kreditanfrage über GIROMATCH läuft dabei als Konditionsanfrage und senkt Deinen Score nicht.

Und die Regel, die keine Ausnahme kennt: Vor der Auszahlung zahlst Du nie etwas. Wer vorab eine Gebühr, eine Versicherung oder einen kostenpflichtigen Rückruf verlangt, ist kein Kreditgeber. Die Warnzeichen im Einzelnen stehen auf der Seite Kredit ohne SCHUFA.

Anbieter und Apps für den Gehaltsvorschuss

Neben dem klassischen Vorschuss vom Chef gibt es Earned Wage Access (EWA): Dienste, die der Arbeitgeber einkauft und die den bereits erarbeiteten Lohnanteil vorzeitig auszahlen. Der Zugang läuft dann über eine App oder das Intranet, und der Arbeitgeber bleibt der Vertragspartner des Dienstes. In Deutschland ist das Modell noch wenig verbreitet; wie ein solcher Anbieter arbeitet, steht in unserem Bericht zu Mywage.

Der Unterschied zum Kredit: Bei EWA fließt eigenes Geld früher, es entsteht keine neue Schuld. Dafür hängt der Zugang daran, ob der Arbeitgeber mitmacht — anders als beim Kreditgeber, wo die Anfrage von Dir ausgeht.

Kurzfristige Alternativen: Minikredit, Pfandkredit und Wege ohne SCHUFA

Neben Vorschuss und Ratenkredit gibt es vier weitere Wege für kleine Summen. Sie unterscheiden sich in Tempo, Kosten und darin, was sie voraussetzen.

  • Minikredit — kleine Beträge mit kurzer Laufzeit, meist wenige Hundert Euro. Der übliche Weg, wenn eine einzelne Rechnung überbrückt werden muss. Auch 200 Euro leihen oder ein 500 Euro Kredit fallen darunter.
  • Pfandkredit — im Leihhaus wird ein Gegenstand hinterlegt und Geld ausgezahlt. Eine SCHUFA-Abfrage gibt es nicht, weil das Pfand die Sicherheit ist. Wird nicht ausgelöst, ist der Gegenstand weg.
  • Dispo — das Konto überziehen geht ohne neuen Antrag, wenn die Bank einen Rahmen eingeräumt hat. Der Dispozins liegt in der Regel deutlich über dem eines Ratenkredits.
  • Kredit von privat — Geld von Privatpersonen statt von einer Bank. Kommt ohne die Kriterien einer Bank aus, braucht aber Zeit, bis sich Geldgeber finden.

Muss es schnell gehen, führt der Kurzzeitkredit weiter; geht es um einen festen Betrag, die Seite zum 1.500 Euro Kredit. Eine unverbindliche Anfrage zeigt Dir in einem Durchgang, was davon für Dich in Frage kommt.

Häufige Fragen zum Gehaltsvorschuss

Nein. In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch — der Vorschuss ist eine freiwillige Leistung, über die der Arbeitgeber im Einzelfall entscheidet. Eine einmalige Gewährung begründet keinen dauerhaften Anspruch. Anders sieht es aus, wenn ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder Dein Arbeitsvertrag etwas dazu regelt.

Formlos und schriftlich. In den Antrag gehören Absender und Empfänger, der Betreff, ein kurzer Grund, der gewünschte Betrag und der Hinweis, dass die Verrechnung mit der nächsten Gehaltsabrechnung erfolgt. Dazu Datum und Unterschrift. Ein Muster steht auf dieser Seite.

Der Vorschuss zahlt Geld früher aus, das Du ohnehin verdient hast, und wird mit der nächsten Abrechnung verrechnet. Das Arbeitgeberdarlehen ist ein eigener Kredit mit schriftlichem Vertrag, eigener Laufzeit und eigener Rückzahlung — es läuft unabhängig vom laufenden Gehalt.

Beim Arbeitgeber gibt es keine SCHUFA-Abfrage, weil er kein Kreditgeber ist. Bei einem Kreditgeber wird geprüft — auch dann, wenn eine Seite mit „ohne SCHUFA“ wirbt. Was wegfallen kann, ist der Papierweg. Einige Partner arbeiten ausdrücklich mit Kunden, bei denen ein negativer Eintrag vorliegt.

Dann bleibt der Weg über einen Kreditgeber. Über GIROMATCH stellst Du eine Anfrage und siehst, welche Partner zu Deiner Lage passen — kostenlos, ohne Vorkosten und als Konditionsanfrage, die Deinen SCHUFA-Score nicht senkt.

Nichts. Für Dich ist die Vermittlung kostenlos, bezahlt werden wir vom Partner. Vor der Auszahlung zahlst Du nie etwas — weder Bearbeitungsgebühr noch Vorkosten.

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